Offizielle Mitteilung des Schweizerischen Fussball Verbandes:
Leider hat sich die Pandemie-Situation in der Zeit seit den ersten Lockerungen vom 1. März 2021 nicht wie erhofft entwickelt und drei von vier Kriterien des Bundesrates für weitere Lockerungen sind nicht erfüllt. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat am vergangenen Freitag entschieden, auf einen nächsten Öffnungsschritt per 22. März 2021 zu verzichten. Für weitere Details zum Entscheid des Bundesrates verweisen wir auf die Medienmitteilung des Bundesrates.
Somit haben sich auch Eure und unsere Hoffnung, dass bald der gesamte Breitenfussball wieder normal trainieren und spielen kann, nicht erfüllt, und wir alle müssen weiter Geduld haben, genauso wie Vertreter*innen zahlreicher anderer Bereiche der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens auch.
Für den Fussball gelten somit unverändert die folgenden Bedingungen:
- Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger (also alle Kategorien der Junior*innen) können als komplette Teams und mit Körperkontakt trainieren und spielen (Meisterschaft, Cup und Freundschaftsspiele, allerdings ohne Publikum).
- Ebenso trainieren und spielen dürfen Teams von Ligen mit professionellem und semiprofessionellem Spielbetrieb (Männer: Raiffeisen Super League, Brack.ch Challenge League, Cerutti il Caffè Promotion League; Frauen: Axa Women’s Super League, NLB und 1. Liga; ebenfalls ohne Publikum).
- Spieler*innen mit Jahrgang 2000 und älter können die Fussballplätze in Gruppen von maximal 15 Personen für Trainings ohne Körperkontakt nutzen. Wettkämpfe sind für diese Kategorien weiterhin verboten.
Für alle Aktivitäten sind die bekannten Schutzkonzepte einzuhalten.
Bericht von fupa.net
Ein nächster Dämpfer für den Amateurfussball. Durch die verlängerten Massnahmen des Bundesrats wird die Wiederaufnahme der Meisterschaft weiter verzögert.
Ein möglicher Re-Start im April bei den Aktiven ist vom Tisch (bei den Junioren sollte der Saisonstart möglich sein). Der Bundesrat verschob am Freitag den Entscheid über einen nächsten umfassenden Öffnungsschritt.
Erst am 14. April 2021 will er wieder darüber entscheiden, ob der noch vergangene Woche skizzierte Öffnungsschritt danach in Kraft treten kann.
Der Bundesrat hatte da neben der Aufhebung der Fünf-Personen-Regel unter anderem die rasche Öffnung der Restaurantterrassen, Sport in Innenräumen und Kultur- und Sportveranstaltungen mit wenig Publikum in Aussicht gestellt.
Die epidemiologische Lage lasse nun jedoch den zweiten Öffnungsschritt nicht zu. Die Infektionszahlen stiegen kontinuierlich, die Lage verschlechtere sich zusehends.
Nicht betroffen von diesem Szenario sind einzig die “Ligen mit semiprofessionellem Spielbetrieb”. Sie hatten diese Einstufung unlängst von einer Expertengruppe erhalten. Sprich: Die Promotion League, sowie die Frauen-NLB und -Erstliga. In der drittklassigen Promotion League sind die ersten Nachholpartien für Ende März angesetzt.
Auszug aus den allgemeinen Weisungen des Ostschweizer-Fussball-Verbandes zum Thema “Regelung bei Saisonabbruch” (Punkt 3.1):
Sofern noch nicht die Hälfte der Meisterschaftsspiele in den verschiedenen Ligen ausgetragen sind, wird die Meisterschaft nicht gewertet und die Qualifikationen am Anfang der abgebrochenen Saison gelten für die neue Saison.
Sofern die Hälfte oder mehr aller Meisterschaftsspiele in den verschiedenen Ligen ausgetragen sind, wird die Meisterschaft gewertet zum Zeitpunkt des Abbruches; d.h. alle vollständig ausgetragenen Runden zählen für die Rangliste. Bei ungleicher Anzahl Spiele der einzelnen Teams ist im Moment des Abbruchs der Quotient aus Punkten durch Spiele massgebend. Diese Wertung gilt dann betreffend Auf- und Abstieg als Schlussrangliste.
fupa.net geht davon aus, dass die Meisterschaft bei den Aktiven (1. Liga bis 5. Liga & Senioren) nicht mehr regulär fertig gespielt werden kann. Somit sei nun die erste Priorität, dass zumindest die ausstehenden Spiele der Vorrunde gespielt werden können, damit es nicht zum zweiten Mal hintereinander zur einer “toten Saison” kommen wird.