Durch den covid-bedingten Abbruch der Fussball-Saison 2019/2020 musste der Verband feststellen, dass der Schweizerische Fussball Verband gar keine entsprechende Regelung hatte, welche einen Saison-Abbruch entsprechend regelt. So hat der Verband Ende August folgende Regelung beschlossen:

Regelung bei Saisonabbruch
Bestimmt der SFV den Abbruch einer Meisterschaftssaison und überlässt dieser dem Organisator des jeweiligen Wettbewerbes die Regelung der Wertung gilt beim OFV was folgt (Aufnahme in die allgemeinen Weisungen zum Wettspielbetrieb, neu Artikel 3.1):

  • Sofern noch nicht die Hälfte der Meisterschaftsspiele in den verschiedenen Ligen ausgetragen sind, wird die Meisterschaft nicht gewertet und die Qualifikationen am Anfang der abgebrochenen Saison gelten für die neue Saison.
  • Sofern die Hälfte oder mehr aller Meisterschaftsspiele in den verschiedenen Ligen ausgetragen sind, wird die Meisterschaft gewertet zum Zeitpunkt des Abbruchs; d.h. alle vollständig ausgetragenen Runden zählen für die Rangliste. Diese Wertung gilt dann betreffend Auf- und Abstieg als Schlussrangliste.

Nun hat der Schweizerische Fussball Verband die Regelung nochmals überarbeitet und präzisiert. Die offizielle Regelung bei einem Saison-Abbruch lautet nun wie folgt:

Für die Wertung und die Rangordnung einer abgebrochenen Meisterschaft ist die Anzahl der vollständig gespielten Runden in allen Meisterschaftsgruppen aller Kategorien und Ligen (exkl. Super League und Challenge League) im Zeitpunkt des Abbruchentscheids des Zentralvorstands des SFV oder der behördlichen Anordnung massgebend. Wurde zu diesem Zeitpunkt in der Mehrheit der Meisterschaftsgruppen aller Kategorien und Ligen (exkl. Super League und Challenge League) mindestens die Hälfte der regulären Runden (exkl. Finalspiele, Auf- und Abstiegsspiele etc.) vollständig gespielt, werden sämtliche Meisterschaften gewertet und es gilt die Rangordnung gemäss diesem Reglement im Zeitpunkt des Abbruchs. Wurde in der Mehrheit der Meisterschaftsgruppen aller Kategorien und Ligen (exkl. Super League und Challenge League) weniger als die Hälfte der regulären Runden (exkl. Final-spiele, Auf- und Abstiegsspiele etc.) vollständig gespielt, werden sämtliche Meisterschaften nicht gewertet.

Bei ungleicher Anzahl Spiele der einzelnen Teams in der jeweiligen Meisterschaftsgruppe im Zeitpunkt des Abbruchentscheids des Zentralvorstands des SFV oder der behördlichen Anordnung ist an erster Stelle anstatt der Zahl der erzielten Punkte der Quotient der Anzahl der erzielten Punkte geteilt durch die Anzahl absolvierter Spiele massgebend.

Abgebrochene Halbjahresmeisterschaften (z.B. Junioren-Meisterschaften) werden unabhängig von der Anzahl der bereits ausgetragenen Runden nicht gewertet.

Abgebrochene Cup-Wettbewerbe werden unabhängig von der Anzahl der bereits ausgetragenen Runden nicht gewertet.