Das Corona-Virus beschäftigt uns auch weiterhin. Die Zahlen der Infizierten steigen leider wieder und der Verband merkte im vergangenen März, dass in den Regularien ein Saison-Abbruch gar nicht vorgesehen war.

Nun hat der Ostschweizer-Fussball-Verband (OFV) diese Lücke im Reglement geschlossen:

Regelung bei Saisonabbruch
Bestimmt der SFV den Abbruch einer Meisterschaftssaison und überlässt dieser dem Organisator des
jeweiligen Wettbewerbes die Regelung der Wertung gilt beim OFV was folgt
(Aufnahme in die allgemeinen Weisungen zum Wettspielbetrieb, neu Artikel 3.1):

  • Sofern noch nicht die Hälfte der Meisterschaftsspiele in den verschiedenen Ligen ausgetragen sind, wird die
    Meisterschaft nicht gewertet und die Qualifikationen am Anfang der abgebrochenen Saison gelten für die
    neue Saison.
  • Sofern die Hälfte oder mehr aller Meisterschaftsspiele in den verschiedenen Ligen ausgetragen sind, wird
    die Meisterschaft gewertet zum Zeitpunkt des Abbruchs; d.h. alle vollständig ausgetragenen Runden zählen
    für die Rangliste. Diese Wertung gilt dann betreffend Auf- und Abstieg als Schlussrangliste.