Ab Montag 11. Mai 2020 dürfen die Fussball-Vereine gemäss Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit (BAG) wieder mit dem Trainings-Betrieb beginnen. Dies jedoch unter Auflagen, welche der Schweizerische Fussball Verband (SFV) zusammen mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) ausgearbeitet hat.
Das Schutzkonzept des SFV liegt vor und wurde vom BASPO plausibilisiert. Dies sind verbindliche Vorgaben die wir zwingend einhalten müssen.
Die Auflagen des SFV für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes sind umfangreich. So dürfen während dem Training keine Zweikämpfe geführt werden und die Spieler müssen permanent einen Abstand von 2 Meter einhalten. Geeignet sind Koordinations-, Passspiel-, Ballführen- und Torschuss-Übungen.
Vorgaben für den Trainingsbetrieb
– Jedes Training ist nur in Kleingruppen und ohne Körperkontakt möglich.
– Die max. Gruppengrösse inkl. Trainer ist = 5 Personen (pro Fussballfeld max. 20 Personen inkl. Trainer)
– Diese Form des Trainings erlaubt es den Spielern, sich sportlich zu betätigen und Fussballspezifisch zu trainieren.
– Die Teams dürfen nicht gemischt oder zusammengelegt werden. Es trainieren immer die Gleichen zusammen.
Hygiene
– Teilnehmende am Trainingsbetrieb erscheinen in Trainingskleidern zum Training.
– Das Umziehen vor Ort ist verboten. Die Garderoben bleiben geschlossen.
– Das Waschen und Reinigen der Trainingskleidung inkl. Schuhe ist Sache des Teilnehmenden.
– Getränke sind durch die Teilnehmenden mitzubringen und dürfen nicht geteilt werden.
– Nach absolviertem Training ist das Duschen auf dem Trainingsgelände untersagt.
– Während und nach dem Training sind die Hände zu desinfizieren (wir haben genügend Desinfektionsmittel)
– Auf Rituale wie Handshakes, Abklatschen, gemeinsam feiern und jubeln wird verzichtet.
– Spucken ist verboten.
– Die Trainer räumen ohne Junioren/Spieler den Platz auf.
– Nach jeder Benutzung muss das Trainingsmaterial gereinigt respektive desinfiziert werden.
An- & Abreise
– Die An- und Abreise ist individuell zu organisieren, unter Vermeidung der Benutzung des öffentlichen Verkehrs (Anreise zu Fuss, per Fahrrad oder Auto).
– Fahrgemeinschaften sind zu unterlassen.
– Die An- und Abreise erfolgt unmittelbar vor und nach dem Training.
– Im Anschluss an das Training ist das Trainingsgelände umgehend zu verlassen.
Zuschauer / Eltern / Funktionäre
– Während des Trainingsbetriebs sind keine Zuschauer, Eltern oder Funktionäre ohne speziellen Auftrag auf der Anlage zugelassen.
Vorgehen mit Covid-19 infizierten Personen und/oder Beteiligten mit Krankheitssymptomen
– Personen mit Krankheitssymptomen dürfen auf keinen Fall am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Der Verband verlangt, dass genau protokolliert wird, wer mit wem zusammen trainiert hat. Die Trainer führen entsprechende “Protokolle”.
Die Verantwortlichen der Gemeinde Glarus haben das Konzept bereits abgesegnet.
Die Junioren werden persönlich durch ihre Trainer informiert.
Sportliche Grüsse
Manuel Lorente
Junioren-Obmann FC Glarus